geboren 13. März 1906 in Solingen, hingerichtet 1. Juni 1962 im Gefängnis Ramleh/Israel

SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann war als Leiter des für die Deportation und Vertreibung der Juden zuständigen Referats des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) einer der Haupt-verantwortlichen für die Ermordung von ungefähr sechs Millionen Menschen jüdischer Abstammung. Nachdem er zunächst die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien organisiert hatte, die sich die Vertreibung der Juden aus Deutschland und dem annektierten Österreich zum Ziel gemacht hatte, erhielt er die Leitung der von Reinhard Heydrich eingerichteten Reichszentrale für jüdische Auswanderung in Berlin. In dieser Funktion war er maßgeblich an den Planungen zur Zwangsumsiedlung der jüdischen Bevölkerung in das Generalgouvernement beteiligt. Nach Übernahme des Referats IV B 4 („Juden- und Räumungsangelegenheiten“) des Reichssicherheitshauptamtes wurde er als klassischer Schreibtischtäter zur zentralen Figur für die Organisation der Massentransporte von über vier Millionen Juden in die Vernichtungslager.

Kurz nach dem Krieg begann Simon Wiesenthal die Spur von Eichmann aufzunehmen. Dieser hatte sich nach seiner Flucht aus dem amerikanischen Internierungslager Oberdachstetten zunächst in der Gegend von Bad Aussee, im steirischen Salzkammergut aufgehalten. Wiesenthal sammelte Zeugenaussagen und versuchte über Kontaktpersonen, sowie durch Beobachtung von Eichmanns (geschiedener) Ehefrau in Altaussee, Informationen über seinen Aufenthaltsort einzuholen. Ein wichtiger Verdienst Wiesenthals war die Verhinderung der Todeserklärung Eichmanns, welche die Ehefrau 1947 bei Gericht zu erwirken versuchte. Diese hätte automatisch Eichmanns Namen aus allen Fahndungslisten entfernt.

1951 brachte Wiesenthal in Erfahrung, dass der ehemalige Leiter der Zentralstelle für jüdische Auswanderung vermutlich mit Hilfe deutsch-katholischer Kreise im Vatikan um Bischof Hudal, entlang der so genannten Rattenlinie, nach Südamerika ausgewandert war. Durch einen Philatelisten erfuhr er ein paar Jahre später, dass Eichmann in Argentinien lebte. Am 30. März 1954 informierte Wiesenthal den World Jewish Congress in New York mit einem vollständigen Bericht über seine bisherige Suche nach Eichmann.

Anfang 1960 gelang es ihm, anhand von Fotos der Brüder Eichmanns, die auf dem Begräbnis deren Vaters aufgenommen worden waren, eine mögliche aktuelle Abbildung von Adolf Eichmann zu rekonstruieren. Dadurch konnte der NS-Täter, der unter falschem Namen in Buenos Aires lebte, identifiziert werden. Am 11. Mai 1960 wurde Eichmann vom israelischen Geheimdienst gefasst und nach Israel gebracht. Der Prozess vor dem Jerusalemer Bezirksgericht, dem auch Simon Wiesenthal beiwohnte, endete am 15. Dezember 1961 mit dem Todesurteil. Es wurde am 1. Juni 1962 vollstreckt.

Wiesenthals Rolle bei der Ergreifung Eichmanns wurde später sowohl vom Chef des Mossad als auch von jüdischer Seite in den USA immer wieder in Frage gestellt. Als Antwort darauf erschien 1992 mit Documents Against Words bei der Stichting Bestrijding Antisemitisme (STIBA) eine ausführliche Dokumentation von Richard A. Stein über die Rolle Wiesenthals im Fall Eichmann.

Lebenslauf von Adolf Eichmann

Brief von Simon Wiesenthal an den Präsidenten des World Jewish Congress mit einem Bericht zu seiner Suche nach Adolf Eichmann, 30. März 1954

Glückwunschtelegramm von Yad Vashem an Simon Wiesenthal nach der Ergreifung Adolf Eichmanns,
24. Mai 1960

geboren 26. März 1908 in Altmünster, gest. 28. Juni 1971 im Gefängnis in Düsseldorf

Der Polizeibeamte aus Oberösterreich und illegales NSDAP-Mitglied, Franz Stangl, stieg in der SS bis zum Hauptsturmführer auf. Nach seiner Tätigkeit als Gestapoagent in Linz, wurde er nach Berlin versetzt, wo er zum Polizeichef eines Sonderinstituts der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege in der Tiergartenstraße 4 ernannt wurde. T4, wie die Stiftung nach ihrer Adresse genannt wurde, stand als Kürzel für das Euthanasieprogramm. Ende 1940 wurde Stangl in der Euthanasieanstalt Hartheim als Sicherheitsoffizier unter Christian Wirth, dem Inspektor des gesamten NS-Euthanasieprogramms, eingesetzt. Diese T4-Anstalt war Versuchs- und Lehrstätte für die industrielle Tötung von Menschen. Hier erfolgte die technische und psychologische Ausbildung Stangls sowie die vieler anderer Verantwortlicher für die Vernichtungsaktionen im Rahmen der Aktion Reinhard. Diejenigen unter ihnen, die sich qualifizierten, kamen zu den Gaskammern und Krematorien der Todeslager, um in hohen Positionen aktiv an der „Endlösung“ mitzuwirken. Stangl übernahm nach Hartheim die Leitung der Vernichtungslager Sobibor und Treblinka, wo ihn seine Leistungen in der Logistik der industriellen Tötung zum „besten Kommandanten Polens“ machten. Im Zeitraum zwischen 1941-43 soll er für den Mord an rund 900 000 Menschen verantwortlich gewesen sein.

1943 wurde er zusammen mit Odilo Globocnik und Christian Wirth sowie weiteren 120 Mann im Adriatischen Küstenland zur Partisanenbekämpfung eingesetzt, da man damit rechnete, dass die meisten dieser Zeugen und Verantwortlichen für die Vernichtung in den Ostgebieten den Kampf nicht überleben würden.

Stangl kehrte jedoch 1945 nach Österreich zurück, wo ihn die U.S.-Behörden festnahmen und im Lager Glasenbach internierten. Zunächst wurde er nur wegen seiner
Anti-Partisanentätigkeit in Jugoslawien und Italien verhört. 1947 wäre beinahe Stangls Freilassung erfolgt, wäre nicht bekannt geworden, dass er zu Beginn des Krieges in Hartheim gearbeitet hatte – im Euthanasieschloss, das gerade erst die österreichischen Behörden zu interessieren begann. Da Stangl der Prozess gemacht werden sollte, wurde er von Glasenbach in ein Untersuchungsgefängnis in Linz überstellt. Von dort gelang ihm jedoch 1948 die Flucht. Mit Hilfe von Bischof Hudal und einem internationalen Pass des Roten Kreuzes, der auf Stangls Namen lautete, reiste er gemeinsam mit seiner Familie zunächst nach Syrien, später dann nach Brasilien aus.

Wiesenthal stieß zum ersten Mal 1948 auf den Namen Franz Stangl, auf einer geheimen Liste der Auszeichnungen, die hohe SS-Offiziere erhalten hatten. Nach gewissen Namen war nur mit Bleistift „geheime Reichssache“ und „für psychologisches Unbehagen“ vermerkt, laut Wiesenthal in der NS-Terminologie eine Verschlüsselung „für besondere Verdienste bei der Technik der Massenvernichtung“. Nach zwei Jahren war Wiesenthal bewusst geworden, welche Wichtigkeit Stangl hatte, und er brachte dessen Heimatadresse in Wels in Erfahrung. Nachbarn berichteten ihm, dass Stangls Frau und die drei Töchter im Mai 1949 abgereist waren; auf zwei Kisten hatte eine Wiener Spedition die genaue Anschrift von Franz Paul Stangl in Damakus, Syrien, angebracht. Erst 1964 erhielt Simon Wiesenthal den Hinweis, dass Stangl als Mechaniker in der Volkswagenfabrik in Sao Paulo arbeitete, von einem ehemaligen Gestapo-Mann, der für diese Information Geld verlangte. Über einen brasilianischen Kontaktmann erfuhr er Stangls Adresse.

Obwohl Stangl inzwischen von Österreich nicht nur wegen des Hartheim-Prozesses, sondern auch wegen seiner Tätigkeit in Sobibor und Treblinka gesucht wurde, wandte sich Wiesenthal mit seinen Informationen zunächst nicht an das österreichische Justizministerium, da er befürchtete, dass Stangl durch zu viele Mitwisser gewarnt werden und untertauchen könnte. Anfang 1967 wurden, in Absprache mit dem damaligen österreichischen Justizminister und einem eingeweihten brasilianischen Politiker, die ins Portugiesische übersetzte Anklage gegen Stangl, sowie ein Auslieferungsansuchen und Akten-Exzerpte vertraulich an den österreichischen Botschafter in Rio de Janeiro geschickt. Unter dem Vorwand, dass seine Tochter Opfer eines Verkehrsunfalls sei, wurde Stangl in ein Krankenhaus gelockt und dort am 28. Februar 1967 verhaftet.

Da Brasilien bis dahin noch nie einen Naziverbrecher ausgeliefert hatte, setzte sich Wiesenthal mit Freunden in verschiedenen Ländern in Verbindung und bat sie, vor den brasilianischen Botschaften Demonstrationen Überlebender zu organisieren. Auch die zuständigen Stellen in Deutschland und in Polen bewegte er dazu, Auslieferungsbegehren an Brasilien zu stellen. Der frühere Justizminister der Vereinigten Staaten, Senator Robert Kennedy, folgte seiner Bitte um Intervention bei der brasilianischen Botschaft in Washington. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und nach zahllosen Interventionen gab die brasilianische Regierung 1967 schließlich dem Auslieferungsansuchen der Bundesrepublik Deutschland statt. Nach langer Vorbereitung begann der Prozess gegen Stangl in Düsseldorf am 13. Mai 1970. Dass Stangl endlich vor Gericht stand, war für Wiesenthal eine besondere Genugtuung, denn nun konnten diesem wenigstens einige seiner Verbrechen, in ihrer ganzen fürchterlichen Abscheulichkeit, vorgeworfen, und die Welt darauf aufmerksam gemacht werden.

Am 22. Dezember 1970 wurde Stangl zu lebenslanger Haft verurteilt, da er „die Ermordung von mindestens 900.000 Männern, Frauen und Kindern beaufsichtigt hatte“. Mit der Auffindung Franz Stangls, dem 1,200.000 Morde zur Last gelegt wurden, und der wegen mehr als drei Viertel von ihnen verurteilt worden war und dem Erreichen von dessen Auslieferung über zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Krieges, hatte Wiesenthal Deutschland „seinen wesentlichsten Kriminalfall des Jahrhunderts“ geschenkt. Stangl starb 1971 im Gefängnis.

Brief von Simon Wiesenthal an den brasilianischen Senator bezüglich der Verhaftung und Auslieferung Franz Stangls, 15. Jänner 1967

Deutsche Übersetzung des Briefes an den brasilianischen Senator

geboren 21. Juni 1911 in Wien, gestorben 1972

Das tragische Schicksal des jüdischen Mädchens Anne Frank ist unzähligen Menschen durch ihr aufgefundenes Tagebuch – „einem Eckpfeiler der Erinnerungskultur“ (Wolfgang Benz) – bekannt geworden. Es endet abrupt, da die vor den Nationalsozialisten zwei Jahre in einem Versteck in Amsterdam untergetauchte Familie Frank am 4. August 1944 von einem Kriminalbeamten des Sicherheitsdienstes verhaftet wurde und in Folge – bis auf den Vater – im KZ zu Tode kam.

Als Simon Wiesenthal anlässlich der Aufführung eines Theaterstückes über Anne Frank durch neonazistische Propaganda mit der Aussage konfrontiert wurde, dass das Tagebuch lediglich eine reine Erfindung und keinerlei Beweis für den Holocaust sei, begab er sich – zur Untermauerung der Existenz Anne Franks – auf die Suche nach dem Kriminalbeamten, der ihre Verhaftung vorgenommen hatte. Von diesem war vorerst lediglich seine Herkunft aus Wien und der erste Teil seines Nachnamens – Silber – sicher bekannt. 1963 spürte Wiesenthal den ehemaligen SS-Oberscharführer und Kriminalrayoninspektor im Sicherheitsdienst (SD), Karl Silberbauer, auf, der die Familie Frank aus ihrem Versteck weggebracht hatte. Silberbauer war zu diesem Zeitpunkt wieder bei der Wiener Polizei tätig. Er wurde vom Dienst suspendiert und angezeigt. 1964 endete das Verfahren mit einer Einstellung, da angenommen wurde, dass Silberbauer vom Holocaust nichts gewusst hatte. Auch in einem Disziplinarverfahren wurde er freigesprochen, sodass er bis zur Pensionierung – mit (der damals üblichen) Anrechnung seiner Tätigkeit für Gestapo und SD als Vordienstzeit – wieder als Polizist arbeiten konnte.

Wichtiger als eine mögliche Bestrafung Karl Silberbauers war jedoch der durch seine Auffindung evident gewordene Beweis der Authentizität von Anne Franks Tagebuch, das auch als Symbol für das Schicksal von Millionen jüdischen Kindern zu sehen ist, die in dieser Zeit unter unsagbarem Leid ums Leben gekommen sind. Dadurch wurde auch Simon Wiesenthals Überzeugung Rechnung getragen, wonach das Unfassbare des Holocaust vor allem durch Schilderung von persönlich Erlebtem der Nachwelt fassbar gemacht werden kann und in diesem Fall besonders berührend durch das Tagebuch einer Jugendlichen.

Brief von Simon Wiesenthal an das österreichische Innenministerium bezüglich Karl Silberbauer,
15. November 1963

Zeitungsartikel zur Verhaftung von Karl Silberbauer, Quelle unbekannt, 21. November 1963

geboren 4.September 1914 in Schleusenau, Bromberg

SS-Oberscharführer Kurt Wiese, genannt der „Schlächter von Bialystok“ wurde beschuldigt, zwischen 1941-1943 als Kriminalassistent des Kommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (KdS) mindestens zweihundert Menschen in Grodno und Bialystok/Polen, darunter 80 jüdische Kinder sowie das gesamte Personal des jüdischen Ghetto-Krankenhauses, erschossen zu haben. Eine genaue Auflistung der grausamen Verbrechen Wieses mit Namen von Zeugen und deren Aussagen fand sich in sowjetischen Akten, die Wiesenthal über den Leiter des Wiener Büros der sowjetischen Zeitungsagentur Tass angefordert hatte.

1963 wurde Kurt Wiese in Köln verhaftet, jedoch gegen eine Kaution von 4000 DM bis zu seiner gerichtlichen Verhandlung auf freien Fuß gesetzt, sodass er 1964 die Flucht aus Deutschland ergreifen konnte. Daraufhin verfasste Simon Wiesenthal einen Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung, in dem er sich über die häufige Freilassung von NS-Tätern gegen Kaution beschwerte, die ihnen eine Flucht leicht machen würde. Da Wiesenthal Wiese in Österreich vermutete, wandte er sich hier an einen Informanten, mit dessen Hilfe es ihm auch tatsächlich gelang, die Spur des NS-Täters aufzunehmen. Es waren jedoch mehrere Interventionen von Wiesenthal bei den österreichischen und deutschen Justizbehörden notwendig, bis in Österreich ein Haftbefehl gegen Kurt Wiese vorlag. Dadurch konnte dieser, auf seiner geplanten Flucht nach Ägypten, erst in allerletzter Sekunde in einem Zug nahe der österreichischen Grenze verhaftet werden. Wiese wurde am 27. Juni 1968 am Landgericht Köln schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.

Leserbrief von Simon Wiesenthal an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ nach der Flucht von Kurt Wiese, 13. Juli 1964

Brief von Simon Wiesenthal an den österreichischen Innenminister bezüglich der Verzögerungen im Fall Kurt Wiese seitens der Behörden, 17. Juli 1964

geboren 16. Juli 1919 in Wien; gestorben 19. April 1999 in Bochum

Die Österreicherin Hermine Braunsteiner war Aufseherin in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Majdanek. Von den Häftlingen im Frauenlager von Majdanek wurde sie wegen ihrer besonderen Brutalität – Tritte mit eisenbeschlagenen Stiefeln sowie Einsatz von Peitsche und Pistole – „Kobyla“ (dt. Stute) genannt.

Nach einer zufälligen Begegnung mit drei KZ-Überlebenden in Israel, die ihm ihre leidvollen Erfahrungen mit „der Stute“ in Majdanek schilderten, beschloss Wiesenthal, dem Fall Braunsteiner nachzugehen. Bald wurde ihm bekannt, dass diese bereits 1948 in Österreich wegen grausamer Behandlung von Häftlingen in Ravensbrück zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Ihre Tätigkeit in Majdanek wurde in der Anklageschrift jedoch nicht erwähnt. Zudem gab es keinerlei Hinweise auf ihren Aufenthaltsort.

Nach detektivischer Kleinarbeit brachte Wiesenthal in Erfahrung, dass Braunsteiner einen Amerikaner namens Ryan geheiratet hatte. Mit diesem war sie zunächst nach Kanada, später nach Queens, einem Stadtteil von New York, gezogen, wo sie 1963 U.S.-Staatsbürgerin wurde.

Wiesenthals nächste Ziele waren ihre Auslieferung und das Erwirken eines Prozesses auf gesicherter Beweislage. Nach seinen Hinweisen an den Wiener Korrespondenten der New York Times, erschien ein erster Bericht über Braunsteiner-Ryan unter dem Titel: „Ehemalige KZ-Aufseherin, heute Hausfrau von Queens.“ Aufgrund des darauf folgenden öffentlichen Interesses, wurden auch die amerikanischen Behörden tätig und leiteten ein Ausbürgerungsverfahren ein. Wiesenthal machte Zeugen ausfindig, die sich bereit erklärten, in die USA zu reisen und gegen Braunsteiner auszusagen. Doch sollte es noch 9 Jahre dauern, bis die NS-Täterin 1973 in den USA verhaftet und an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden konnte. 1975 wurde Braunsteiner-Ryan zusammen mit acht weiteren ehemaligen Lagermitarbeitern im Düsseldorfer Majdanek-Prozess unter Anklage gestellt. Diese warf ihr „gemeinschaftlichen Mord in 1.181 Fällen und Beihilfe zum Mord in 705 Fällen“ vor. Der Prozess zog sich fast sechs Jahre hin, bis Braunsteiner 1981 zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Mangels an Beweisen kam es nur in drei der neun Anklagepunkte zu einem Urteilsspruch, welcher wie folgend lautete: „Selektion mit Mord an 80 Menschen, Beihilfe zum Mord an 102 Menschen („Kinderaktion“) und Selektion mit gemeinschaftlichem Mord an 1.000 Menschen.“

1996 wurde Braunsteiner auf Grund ihres schlechten Gesundheitszustands durch eine Begnadigung von Ministerpräsident Johannes Rau aus dem Gefängnis in Mülheim entlassen.

Obwohl sich Wiesenthal wegen der Verzögerungen vor and während des Majdanek-Prozesses und der milden Urteile – einer der neun Angeklagten wurde freigesprochen, sieben wurden zu Haftstrafen unter zwölf Jahren verurteilt – wiederholt empört zu Wort meldete, war es ihm dennoch eine Genugtuung, dass er die Aufseherin von Majdanek zu einem Fall öffentlichen Interesses gemacht hatte. Damit trug er dazu bei, dass sich seit 1979 beim U.S.-Justizministerium das Office of Special Investigation (OSI) aktiv mit der Verfolgung von NS-Straftätern befasst.

geboren 14. Februar 1912 in Brixen, gestorben 3. Dezember 2004 im Gefängniskrankenhaus
Hohenasperg in Ludwigsburg

Der spätere SS-Oberscharführer Josef Schwammberger trat bereits 1933 im Alter von 21 Jahren in die damals in Österreich verbotene NSDAP ein. In den Jahren 1941 bis 1943 war er Kommandant der Zwangsarbeitslager Rozwadow und Mielec im Distrikt Krakau und leitete das Ghetto A in Przemysl. 1991 begann ein Prozess gegen Schwammberger in Stuttgart, bei dem er des eigenhändigen Mordes an 12 jüdischen Gefangenen und in 40 Fällen der Beihilfe zu Mord an 3.377 Menschen angeklagt und 1992 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Der Weg bis zu diesem Prozess und zur Verurteilung war ein langer und steiniger. Simon Wiesenthal hatte sich mit dem Fall bereits 1947 befasst, als er erste Zeugenaussagen über Schwammbergers Verbrechen in Polen erhielt. Schwammberger war im Juli 1945 in Innsbruck festgenommen und im französischen Anhaltelager Oradour in Tirol inhaftiert worden. Bei seiner Verhaftung wurden in Schwammbergers Haus diverse Schmuckgegenstände im Wert von ungefähr 50.000 RM gefunden. Da viele von diesen mit eingravierten Namen oder Initialen versehen waren, wurde angenommen, dass sie Häftlingen entwendet worden waren. 1948 gelang Schwammberger die Flucht aus Oradour, in der Folge setzte er sich nach Südamerika ab.

Aufgrund der Schließung des Dokumentationszentrums zwischen 1954 und 1961 sowie beschränkter finanzieller Mittel, griff Wiesenthal den Fall Schwammberger erst im Jahr 1963 wieder auf. Er konsultierte zunächst das zuständige Gericht in Innsbruck, wo man ihn informierte, dass sämtliche Wertgegenstände, die man aus Schwammbergers Wohnung konfisziert hatte, vom Gericht um 26.000 Schilling versteigert worden waren. Wiesenthal protestierte gegen diese ungewöhnliche Veräußerung von wichtigen Beweismitteln, die nun verloren waren.
Von einem Informanten, der mit der Familie Schwammberger Kontakt aufgenommen hatte, erfuhr er, dass Schwammberger 1949 mit einem italienischen Reisepass nach Argentinien eingereist war und 1965 dort die Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Auch seine genaue Wohnadresse in La Plata war bekannt. Wiesenthal gab diese Informationen an die für NS-Verbrechen in Galizien zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart weiter, die 1971 einen Auslieferungsantrag an Argentinien stellte. Von dem dort 1972 ausgestellten Haftbefehl wurde jedoch frühzeitig Meldung gemacht, sodass Schwammberger abermals flüchten konnte. In den nächsten Jahren verfolgte Wiesenthal wiederholt Hinweise zu einem möglichen Aufenthalt des NS-Täters in Kanada, jedoch ohne Erfolg.
Erst 1987 brachte die entscheidende Wende. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte eine Belohnung von 250.000 DM für zweckdienliche Hinweise ausgesetzt und das Simon Wiesenthal Center in Los Angeles eine Liste der zehn meist gesuchten NS-Verbrecher, darunter auch Schwammberger, veröffentlicht. Nach einem Bericht darüber in der argentinischen Presse erhielt die deutsche Botschaft in Buenos Aires eine anonyme Meldung, wonach Schwammberger seinen Wohnsitz in Cordoba hatte. Schwammberger konnte im November 1987 verhaftet werden und wurde nach vielen Interventionen 1990 an Deutschland ausgeliefert.

Simon Wiesenthal, der am ersten Tag der Gerichtsverhandlung in Stuttgart beiwohnte, wurde auf dem Flur des Landgerichts von Mitgliedern der neonazistischen Organisation Nationale Offensive, die die Freilassung Schwammbergers forderten, lautstark beschimpft.

Auszug aus der Abschrift einer Zeugenaussage gegen Josef Schwammberger vom 12. August 1946, Bundespolizeidirektion Innsbruck

Auflistung der geraubten Wertgegenstände, die bei der Verhaftung Schwammbergers in dessen Besitz gefunden und später vom Gericht Innsbruck versteigert wurden

geboren 5. April 1911 in Belgien, gestorben 28. August 1990 in Wien

Der SS-Obersturmführer trat in die Deutsche Wehrmacht ein, war Mitglied der Allgemeinen Flämischen SS (Algemene SS Flandern) und Stabsleiter der De Vlag (Deutsch-Flämische Arbeitsgemeinschaft). Er wird für die Ermordung von über hundert belgischen Zivilisten und Widerstandskämpfern verantwortlich gemacht, wofür er 1947 vom Ständigen Kriegsrat der Provinz Brabant (Brüssel) in Abwesenheit zum Tod durch Erschießen verurteilt wurde.
Nach dem Krieg zog Verbelen nach Österreich, wo er bis zum Beginn der 1960er Jahre unbehelligt unter seinem eigenen Namen, sowie als Jan Marais, Peter Mayer oder als Albert Heinrich Gustav Schwab lebte und publizierte. In dieser Zeit war er zunächst für den amerikanischen Counter Intelligence Corps, dann auch als Konfident der Österreichischen Staatspolizei tätig. 1959 wurde ihm sogar die Österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Aufgrund einer gemeinsamen Anzeige von Simon Wiesenthal und der Union International de la Résistance et de la Deportation (U.I.R.D.) erfolgte 1962 in Wien die Verhaftung Verbelens. Der Fall löste sowohl in Belgien als auch in Österreich große Empörung aus. In einer parlamentarischen Anfrage an den belgischen Justizminister wurde Belgien für den Skandal Verbelen mitverantwortlich gemacht und die Frage gestellt, warum die eigene Polizei die österreichischen Behörden nicht über die Vergangenheit Verbelens informiert hätte. Gleichzeitig warfen Journalisten in den österreichischen Medien die Frage auf, wie das Wiener Magistrat jemanden ohne Leumundszeugnis und ohne Einkommensnachweis hatte einbürgern können.

Auf die Anzeige erfolgte noch im selben Jahr die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft. 1978 wurde das Verfahren gegen Verbelen jedoch als Folge einer Nichtigkeitsbeschwerde eingestellt.

Bis zu seinem Tod 1990 engagierte sich der Verfasser zahlreicher Spionageromane auch in der rechtsextremen Szene Österreichs und Deutschlands.

Brief von Simon Wiesenthal an die Österreichische Widerstandbewegung mit Ersuchen
um Intervention bei den Wiener Behörden bezüglich der Ausbürgerung Verbelens, 3. Mai 1962